Lizenzvertrag

    Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und JR-Software (Programmautor), D- 72510 Stetten, Zähringerstr.8.

1. Einräumung einer Lizenz.

    Diese Lizenz-Vereinbarung gibt Ihnen die Berechtigung eine Kopie der erworbenen Software auf einem Einzelcomputer zu benutzen. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Sie Lizenzen besitzen.

2. Urheberrecht

    Die Software ist Eigentum des Programmautors oder dessen Lieferanten und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt.

4. Weitere Beschränkungen

    Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleihen, aber Sie dürfen die Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer an einen anderen übertragen.

5. Beschränkte Garantie

    Der Programmautor garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, daß die Software im wesentlichen gemäß, wenn vorhanden, dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Garantie ist bezüglich der Software auf 90 Tage beschränkt. Diese Garantie wird von dem Programmautor als Hersteller des Produktes übernommen; etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem Sie Ihr Exemplar der Software bezogen haben, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.

6. Ansprüche des Kunden

    Die gesamte Haftung des Programmautors und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl des Programmautors entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz der Software, die der beschränkten Grantie des Programmautors nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an den Programmautor zurückgegeben wird. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software oder der Hardware auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist.

7. Keine weitere Gewährleistung

    Der Programmautor schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien aus.

8. Keine Haftung für Folgeschäden

    Weder der Programmautor noch die Lieferanten dessen Produkte sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, dieser Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn der Programmautor von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung des Programmautors auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für das Produkt bezahlt haben. Dieser Auschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Programmautors verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren, gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.